AGB

§ 1 – Vertragsgrundlagen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB”) gelten für sämtliche, auch künftige Leistungen der Mintano GmbH (im Folgenden „Mintano”), soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wird. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Mintano und den Unternehmen, die Mintano Produkte und Dienstleistungen nutzen (im Folgenden „Auftraggeber”). Die AGB gelten unabhängig davon, ob im Einzelfall gesondert auf sie Bezug genommen wird. Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 
  2. Für die von Mintano geschlossenen Verträge gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Mintano ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gegenüber dem Auftraggeber gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Mintano in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
  4. Von diesen AGB abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf seinen Vertrag mit Mintano (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind in Schriftform abzugeben.

§ 2 – Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Entgelte aus dem konkreten Angebot, welches von Mintano an den Auftraggeber übermittelt wurde, und sonst die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und gegenüber dem Auftraggeber bekannt gemachten Entgelte aus der jeweils aktuellen Preisliste oder den dargestellten Preisen auf der Webseite. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Entgelte werden immer komplett für den gesamten Leistungszeitraum im Voraus fällig. MINTANO ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung des vereinbarten Preises bei Abschluss des Vertrages zu verlangen. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Vertragsschluss und ist innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang durch den Auftraggeber zu begleichen.
  3. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehenden Beträge sind während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Mintano behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
  4. Solange der Auftraggeber in Verzug ist, ist Mintano berechtigt, die Leistungen auszusetzen.
  5. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 3 – Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Nutzung der Mintano Produkte die geschäftsübliche Sorgfalt anzuwenden. Dies bedeutet insbesondere:
    1. Die Produkte von Mintano dürfen ausschließlich in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden lokalen, nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften genutzt werden.
    2. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass alle Marketingkampagnen, die unter Verwendung der Mintano-Produkte durchgeführt werden, angemessene Datenschutzhinweise und Teilnahmebedingungen enthalten. Diese müssen den aktuellen Datenschutzbestimmungen entsprechen und die explizite Zustimmung der Endnutzer vor deren Teilnahme einholen.
    3. Die Hardware-Produkte müssen sicher und auf einem ebenen Untergrund aufgestellt werden, wobei sie vor extremen Wetterbedingungen wie starker Hitze oder Regen geschützt sein sollten.
    4. Die Hardware-Produkte dürfen im eingeschalteten Zustand nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
    5. Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen, dass seine Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter die zuvor aufgelisteten Sorgfaltspflichten (§3.1.1 – 3.1.4) einhalten. 

§ 4 – Lieferung

  1. Lieferzeit: Über die Lieferzeit der Ware wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Änderungswünsche des Auftraggebers oder erforderliche Mitwirkungshandlungen, die nach Vertragsabschluss auftreten, können zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit führen.
  2. Gefahrenübergang: Bei Versand der Ware übernimmt der Auftraggeber das Risiko für Untergang, Verzögerung oder Verschlechterung der Ware ab dem Zeitpunkt der Absendung oder dem Verlassen des Lagers von Mintano.
  3. Transportversicherung: Die Kosten für eine optionale Transportversicherung trägt der Auftraggeber.
  4. Transportschäden: Der Auftraggeber ist verpflichtet, Transportschäden unverzüglich an Mintano zu melden.

§ 5 – Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Mintano bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Mintano haftet für Schäden des Auftraggebers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Garantien von Mintano werden nur in schriftlicher Form abgegeben und sind im Zweifel nur dann als solche zu verstehen, wenn sie als „Garantie“ bezeichnet werden.
  4. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
  5. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Mintano – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  6. Der Einwand des Mitverschuldens (z. B. Verletzung der Pflichten des Auftraggebers) bleibt offen.
  7. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
  8. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gemäß den Ziffern 8.1 bis 8.7 gelten auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Mintano.
  9. Der Auftraggeber stellt Mintano von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer vom Auftraggeber verursachten Verletzung von Rechten Dritter ergeben. Dies schließt die Erstattung angemessener Rechtsverfolgungskosten ein, die Mintano entstehen, um sich gegen Ansprüche Dritter zu verteidigen. Mintano unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über jeden gegen Mintano erhobenen Anspruch.
  10. Für alle Ansprüche gegen Mintano auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem (1) Jahr. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 6 – Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber hat im Falle der Gewährleistung grundsätzlich ein Recht auf Nachbesserung. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung wird durch den Auftragnehmer bestimmt. Hierzu zählt auch die Möglichkeit mangelfreier Ersatzlieferung. 
  2. Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die MINTANO nicht zu vertreten hat, entfällt die Gewährleistung. Dies gilt insbesondere bei Störungen infolge unsachgemäßer Benutzung oder wenn der Auftraggeber die Produktanleitungen nicht eingehalten hat.
  3. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Entdeckung, in Textform an MINTANO zu melden. Bei Einsätzen im Rahmen von Veranstaltungen oder Events ist die Mängelanzeige nach Ende des Events in jedem Fall ausgeschlossen.
  4. Der Auftraggeber kann die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung des Preises verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 
  5. Erfolgt die Anzeige der Mängel durch den Auftraggeber verspätet oder wurden bei Abnahme bzw. Übergabe bekannte Mängel dem Auftragnehmer nicht mitgeteilt, erlöschen etwaige Gewährleistungsansprüche gänzlich.

§ 7 – Rücktritt durch Kunden

  1. MINTANO räumt dem Kunden das Recht ein, vom Vertrag gegen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 zurückzutreten (Stornierung). Der Rücktritt ist gegenüber MINTANO in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Berechnung des Schadensersatzes ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MINTANO.
  2. Der vom Kunden geschuldete Schadensersatz gem. § 2 berechnet sich wie folgt:
    • Ab Vertragsschluss bis 45 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitraum: 30% der vereinbarten Vergütung
    • 44 Tage bis 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitraum: 50% der vereinbarten Vergütung
    • Weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitraum: 100% der vereinbarten Vergütung
  3. Bereits erbrachte Leistungen zum Zeitpunkt des Rücktritts sind stets in voller Höhe fällig. Zu den erbrachten Leistungen zählen auch Ansprüche Dritter, die MINTANO im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat.
  4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass MINTANO überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. MINTANO bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens gegen entsprechenden Nachweis ausdrücklich vorbehalten.
  5. Im Falle der Absage des Events aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien) bleibt der Auftraggeber verpflichtet, das gesamte Entgelt des zugrundeliegenden Angebotes zu tragen, sofern wesentliche Vorleistungen bereits erbracht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einrichtung der Software, individuelle Anpassungen, Lizenzgebühren und Supportdienstleistungen. Der Auftraggeber kann jedoch eine Rückerstattung für ersparte Aufwendungen verlangen, die nachweislich aufgrund der Absage des Events entstanden sind und die noch nicht vollständig erbracht wurden.

§ 8 – Geistiges Eigentum

  1. Sämtliche Schutzrechte an Mintano Leistungen einschließlich Urheberrechten, Markenrechten, Firmenrechten oder sonstigen Kennzeichen und Know-how, soweit vorhanden, liegen bei Mintano.
  2. Sämtliche von Mintano erstellten Produkte, Entwürfe, Konzepte, Layouts, Druckdateien, Ideen usw. sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG. Sämtliche Leistungen von Mintano dürfen deshalb nicht ohne vorherige Zustimmung genutzt oder modifiziert werden. Jede Form der Nachahmung, auch die von Teilen von Produkten, Entwürfen, Konzepten, Layouts, Druckdateien, Ideen usw. ist unzulässig.

§ 9 – Geheimhaltung

  1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen von Mintano, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über die Produkte, einschließlich Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Vertrauliche Informationen von Mintano strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.
  3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
    3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der Auftraggeber Mintano vorab unterrichten und Mintano die Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  4. Der Auftraggeber wird nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die für die Durchführung dieses Vertrags notwendig sind, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

§ 10 – Datenschutz

  1. Die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Auftraggebers und der Endnutzer (Teilnehmer an einer Fotoaktion) werden im Rahmen der Vorschriften nach DSGVO/BDSG/TMG elektronisch verarbeitet. Mintano gewährleistet die Einhaltung der Bestimmungen und der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung seiner Daten gemäß der aktuell gültigen Mintano Datenschutzerklärung zu. Der Auftraggeber erklärt, dass er berechtigt ist, die Daten der Endnutzer zu verarbeiten.
  2. Bei der Nutzung der Mintano Produkte werden personenbezogene Daten mit Mintano geteilt. Im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt diesen AGB der Auftragsverarbeitungsvertrag bei, in dem zusätzliche Bedingungen festgelegt sind, die ausschließlich für personenbezogene Daten gelten, die im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der Leistungen verarbeitet werden.

§ 11 – Gerätemiete

Ergänzend zu den übrigen Bestimmungen, gelten bei Gerätemiete die folgenden Bestimmungen:

  1. Mietweise überlassene Gegenstände sind vom Auftraggeber sorgsam zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung des vereinbarten Einsatzzeitraums zurückzugeben. Rückgabebestätigungen des Auftragnehmers erfolgen stets unter Vorbehalt einer genauen Überprüfung.
  2. Insofern eine verspätete Rückgabe der Mietgegenstände durch den Auftraggeber verschuldet ist, wird für jeden Tag der Mietpreis eines Tages zusätzlich berechnet.
  3. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle ihm leih- bzw. mietweise überlassenen Gegenstände bis zur Höhe der Wiederherstellungskosten oder des Neuanschaffungswertes (bei Verlust oder Zerstörung).

§ 12 – Gerätekauf

Ergänzend zu den übrigen Bestimmungen, gelten bei Gerätekauf die folgenden Bestimmungen:

  1. Gewährleistung: Auf die Ware wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Übergabe der Ware verkürzt. Während dieser Zeit verpflichtet sich Mintano, dass die verkauften Geräte frei von Sachmängeln gemäß den vereinbarten Spezifikationen sind. Tritt innerhalb dieses Zeitraums ein Mangel auf, hat der Auftraggeber das Recht auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung). Weitere Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  2. Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung und Erfüllung aller sonstigen Forderungen, die MINTANO im Hinblick auf die Lieferung oder Leistung zustehen, auf den Auftraggeber über. Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen von MINTANO aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber. 

§ 13 – Schlussbestimmungen

  1. Mintano behält sich das Recht vor, eine Anpassung dieser AGB vorzunehmen. Mintano verpflichtet sich, den Auftraggeber in Textform rechtzeitig darüber zu informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht binnen eines (1) Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis schriftlich widerspricht. Sollte der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, so wird der Vertrag mit den alten AGB unverändert fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
  2. Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von Mintano auf Dritte übertragen.
  3. Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen von Mintano statthaft.
  4. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Mintano.
  5. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Mintano und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss der einschlägigen Verweisungsregeln des deutschen internationalen Privatrechts.
  6. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Mintano. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Düsseldorf, 12. Februar 2024