Conditions

zuletzt aktualisiert am 2. Februar 2023

§ 1 – Vertragsgrundlagen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von MINTANO UG (haftungsbeschränkt) („MINTANO“, „Auftragnehmer“) durchgeführten Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Dem formularmäßigen Verweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von MINTANO schriftlich anerkannt werden.

§ 2 – Vertragsschluss
Der Vertrag kommt grundsätzlich mit der schriftlichen Annahme des Angebotes von MINTANO durch den Kunden zustande. Die als „Kalkulation“ oder “Angebot“ bezeichneten Informationen des Auftragnehmers sind unverbindlich.

§ 3 – Leistungen
Zum Leistungsumfang von MINTANO gehören die mietweise Überlassung der MINTANO Marketingtools (z.B. MINTANO One, Virtual Booth, Hashtag Printer) sowie verschiedene Agenturleistungen (z.B. Grafik, Konzeption). Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Angebot definiert.

Mitarbeiter von MINTANO sind zu gesonderten Zusagen, welche die zu erbringenden Leistungen betreffen, grundsätzlich nicht berechtigt, es sei denn, solche Zusagen werden von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt.

MINTANO ist berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

§ 4 – Preise
Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, haben die vom Auftragnehmer erstellten Angebote eine Gültigkeit von 14 Tagen.

MINTANO ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung des vereinbarten Preises zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Abschluss des Vertrages zu verlangen. Wird die Anzahlung nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt, ist MINTANO zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Gesamtpreise und/oder Zeitangaben unverbindliche Schätzungen, die auf den Angaben des Auftraggebers beruhen. Soweit sich die Zeitdauer und die Nebenkosten verändern, ist MINTANO zur Nachberechnung berechtigt.
Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, einen hierdurch eingetretenen Mehraufwand nach den aktuellen Berechnungssätzen gesondert zu berechnen.

Die Vergütung ist sofort nach Erbringung der Leistung fällig. Die Rechnung ist vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug an das von MINTANO angegebene Konto zu zahlen. Einer Mahnung bedarf es für die Inverzugsetzung des Schuldners nicht.

§ 5 – Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird MINTANO bei der Leistungserbringung in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Dazu zählen insbesondere die fristgerechte Bereitstellung geeigneter Stromquellen und Internetzugänge am Veranstaltungsort. Für die entsprechenden Strom- und Internetkosten ist der Auftraggeber verantwortlich.

§ 6 – Transport und Gefahrenübergang
Die Liefergegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dies gilt auch bei Transport durch eigene Mitarbeiter oder Fahrzeuge des Auftragnehmers. MINTANO bestimmt den Versand stets nach eigenem Ermessen.

Die Kosten einer optionalen Transportversicherung hat der Auftraggeber zu zahlen.
Transportschäden sind MINTANO unverzüglich zu melden.

Die Gefahr geht mit Versendung oder mit Übergabe der (Miet-)Ware an den Auftraggeber auf diesen über.

§ 7 – Mietweise Überlassung
Mietweise überlassene Gegenstände sind vom Auftraggeber sorgsam zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung des Events (Promotion, Messe o.ä.) zurückzugeben. Auf Wunsch des Auftragnehmers hat die Rückgabe der Mietgegenstände förmlich unter Anwesenheit des Auftraggebers oder einer entsprechend bevollmächtigten Person zu erfolgen.

Rückgabebestätigungen des Auftragnehmers erfolgen stets unter Vorbehalt einer genauen Überprüfung.

Insofern eine verspätete Rückgabe der Mietgegenstände durch den Auftraggeber verschuldet ist, wird für jeden Tag der Mietpreis eines Tages zusätzlich berechnet.

§ 8 – Haftung
MINTANO haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden und Aufwendungen, welche auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Wird dem Auftragnehmer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des Angebotspreises begrenzt. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.

MINTANO übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten an den geposteten Beiträgen (Instagram Fotos o.ä.) obliegt dem Auftraggeber.

Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle ihm leih- bzw. mietweise überlassenen Gegenstände bis zur Höhe der Wiederherstellungskosten oder des Neuanschaffungswertes (bei Verlust oder Zerstörung).

§ 9 – Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist.

Der Auftraggeber hat im Falle der Gewährleistung grundsätzlich ein Recht auf Nachbesserung. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung wird durch den Auftragnehmer bestimmt. Hierzu zählt auch die Möglichkeit des Austausches defekter Geräte (insbesondere Drucker, Laptops o.ä.).

Der Auftraggeber kann Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind.

Ist die Nachbesserung aus zeitlichen Gründen ausgeschlossen (Veranstaltungsende), stehen dem Kunden lediglich Minderungsrechte zu.

Erfolgt die Anzeige der Mängel durch den Auftraggeber verspätet oder wurden bei Abnahme bzw. Übergabe bekannte Mängel dem Auftragnehmer nicht mitgeteilt, erlöschen etwaige Gewährleistungsansprüche gänzlich.

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer, insbesondere solche aus der Verletzung der Nachbesserungspflicht sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

Im Rahmen des Zugriffs auf die von MINTANO zur Verfügung gestellte Software gewährleistet MINTANO eine Verfügbarkeit von durchschnittlich mindestens 95%. Im Falle von Störungen oder Unterbrechungen wird MINTANO unverzüglich sämtliche Maßnahmen ergreifen, um die Verfügbarkeit so kurzfristig wie möglich wiederherzustellen.

§ 10 – Aufrechnung und Abtretung
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgen.
Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit Zustimmung des Auftragnehmers übertragbar.

§ 11 – Vertragsbeendigung
Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Kündigt der Kunde den mit MINTANO geschlossenen Vertrag vor der ersten Erfüllungshandlung (etwa der Kickoff-Call mit dem Projektmanagement-Team), ist folgender Schadensersatz gem. § 4 fällig:

bis 4 Wochen vorher: 50% der vereinbarten Vergütung
weniger als 4 Wochen vorher: 100% der vereinbarten Vergütung

Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachter Leistungen sind stets in voller Höhe fällig. Zu den erbrachten Leistungen zählen auch Ansprüche Dritter, die MINTANO im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat.

$ 12 – Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche von MINTANO erstellten Produkte, Entwürfe, Konzepte, Layouts, Druckdateien, Ideen usw. sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG. Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers dürfen deshalb nicht ohne vorherige Zustimmung genutzt oder modifiziert werden. Jede Form der Nachahmung, auch die von Teilen von Produkten, Entwürfen, Konzepten, Layouts, Druckdateien, Ideen usw. ist unzulässig. Bei Verstoß ist der Auftraggeber verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Angebotspreises, unabhängig etwaiger zusätzlicher Schadensersatzansprüche, an den Auftragnehmer zu zahlen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von MINTANO mitgeteilten nicht öffentlichen Informationen (insbesondere Verträge, technische und wirtschaftliche Unterlagen, Preisgestaltungen), vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.

§ 13 – Schlussbestimmungen
Für sämtliche Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.

§ 14 – Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu ändern. Die aktuelle Version ist von unserer Website abrufbar. Mit der weiteren Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen nach Wirksamwerden der Änderungen stimmen Sie den geänderten AGB zu.